Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Ausbildungsvertrag Lehrgang Schreibpädagogik
Der Einfachheit halber wird im folgenden Text für Teilnehmende die Abkürzung TN gebraucht. Für TN, die einzelne Veranstaltungen beim Berufsverband Österreichischer Schreibpädagog:innen buchen, gelten die AGB (1). Für TN, die den gesamten Lehrgang Schreibpädagogik absolvieren, gilt der Ausbildungsvertrag (2).
Wird ein Lehrgangsmodul einzeln gebucht, gelten hier die gleichen AGB (1) wie für die Buchung eines Workshops.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ANMELDUNG:
Anmeldungen erfolgen schriftlich, über das Anmeldeformular oder per E‑Mail, und sind verbindlich. Zugleich mit der Anmeldung wird die Kenntnisnahme der AGB bestätigt. Die TN-Zahl ist limitiert, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. TN, die nicht aufgenommen werden, haben die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN:
Teilnahmebestätigungen können ausgestellt werden, wenn die Anwesenheit an der jeweiligen Veranstaltung mindestens 80 Prozent beträgt.
BEITRÄGE:
Die aktuellen Preise findest du hier. Sämtliche Preisangaben sind Euro-Beträge.
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung. Der fällige Rechnungsbetrag muss bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Workshops (bei Online-Workshops bis zu einer Woche vor Beginn) auf dem Konto des BÖS eingelangt sein, andernfalls wird der Platz entsprechend der Warteliste weitergegeben.
Arbeitsunterlagen, Handouts und Skripten sind grundsätzlich im Zahlungsbetrag inbegriffen. Bei Workshops, die einen ungewöhnlich großen Materialaufwand erfordern (etwa Mal- und Zeichenmaterial), kann zusätzlich ein geringer Materialbeitrag eingehoben werden.
Bei der Buchung von mindestens drei Workshops (Blockbuchung) wird ein Preisnachlass gewährt.
STORNOGEBÜHREN:
Stornierungen können nur per E‑Mail entgegengenommen werden. Bis zu 2 Wochen vor Beginn des Workshops ist die Stornierung kostenlos. Danach wird der Gesamtbetrag einbehalten. Die Stornogebühr ist unabhängig von den Rücktrittsgründen zu bezahlen.
Bei geringfügigen und zumutbaren Änderungen gegenüber der Ausschreibung (z.B. Veranstaltungsort, Seminarleitung, Beginnzeit) besteht kein Rücktrittsanspruch.
ABSAGE/ ÄNDERUNG EINES WORKSHOPS
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten) eine Lehrveranstaltung abzusagen bzw. eine andere Referentin/einen anderen Referenten mit der Durchführung zu beauftragen. Im Falle einer Absage wird ein fakultativer Ersatztermin angeboten. TN, die diesen nicht wahrnehmen können, wird der bereits bezahlte Betrag rückerstattet.
EINSTIEG IN DEN LEHRGANG:
Eine nachträgliche Buchung der Gesamtausbildung ist nach Absolvierung eines Workshops möglich. In diesem Fall kann nur ein bereits absolvierter Workshop für den Lehrgang angerechnet und mit dem Gesamtpreis gegenverrechnet werden. Als Lehrgangsbeginn gilt somit der angerechnete und gegenverrechnete Workshop.
HAFTUNG:
Die Lehrgangsleitung unterliegt der gesetzlichen Sorgfaltsverbindlichkeit. Die TN handeln während der Lehrgangsmodule und Workshops verantwortlich für sich selbst, gegenüber anderen TN und der Einrichtung der Lehrgangsmodul-/Workshop-Orte. Der BÖS übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der TN.
URHEBERRECHT
Skripten und schriftliche Arbeitsunterlagen unterliegen dem Copyright der Seminarleitung, die im Rahmen des Unterrichts entstandenen Texte dem Copyright der/des verfassenden TN.
DATENSCHUTZ:
Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich BÖS-internen Zwecken. Mehr Details zum Datenschutz findest du hier.
(2) Ausbildungsvertrag für den Lehrgang Schreibpädagogik
UMFANG UND ZIEL DES LEHRGANGS
Der Lehrgang Schreibpädagogik besteht aus sieben aufeinander folgenden Lehrgangsmodulen zu je 21 Unterrichtseinheiten und neun frei zu wählenden Workshops zu je 14 Unterrichtseinheiten, einer schriftlichen Arbeit und einem Abschlusskolloquium. Ziel des Lehrgangs ist die Weiterentwicklung von literarischer, kommunikativer, methodischer und didaktischer Kompetenz sowie die Fähigkeit, Gruppen und Einzelpersonen in ihrem schöpferischen Prozess zu begleiten und zu fördern, und Schreibgruppen und ‑workshops zu leiten. Daraus ergibt sich das weitere Ziel, Schreibpädagogik innerhalb des jeweiligen gesellschaftlichen Kontextes ausüben zu können und als Beruf zu installieren.
DAUER DES LEHRGANGS:
Aus didaktischen und organisatorischen Gründen ist der gesamte Lehrgang grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten zu absolvieren. Bei Überschreitung der Lehrgangsdauer werden ab dem 26. Monat halbjährlich 100,- Euro als Abgeltung für zusätzlichen Organisationsaufwand verrechnet. Als Lehrgangsbeginn gilt die erste Lehrveranstaltung, die als Teil des Lehrgangs gerechnet wird.
AUFNAHME IN DEN LEHRGANG:
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsperson. Der Berufsverband Österreichischer Schreibpädagog:innen bestätigt die Aufnahme in den Lehrgang per E‑Mail.
Datenänderungen müssen deshalb im eigenen Interesse unverzüglich bekannt gegeben werden. Eine Verständigung, die wegen einer Namens- oder Adressänderung nicht zugestellt werden kann, gilt als zugestellt und verpflichtet zur Zahlung.
ANMELDUNG:
Die Anmeldung zum Lehrgang garantiert den TN automatisch einen Fixplatz in den sieben aufeinanderfolgenden Lehrgangsmodulen des aktuellen Lehrgangsdurchgangs.
Sollte eines dieser Lehrgangsmodule aus terminlichen Gründen von einem/einer TN nicht absolvierbar sein, ist dies bei der Buchung des Lehrgangs der Lehrgangsleitung mitzuteilen. Bei späterer Bekanntgabe kann nicht automatisch ein Platz im nächsten Lehrgangsdurchgang zur Verfügung gestellt werden.
Anmeldungen zu den frei zu wählenden Workshops erfolgen per E‑Mail bzw. über die Webseite und sind verbindlich. Die TN-Zahl ist limitiert, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. TN, die nicht aufgenommen werden, haben die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
NACHTRÄGLICHER EINSTIEG IN DEN LEHRGANG:
Ein Einstieg in den laufenden Lehrgangsdurchgang ist bis zu Lehrgangsmodul 3 möglich. In dem Fall werden Lehrgangsmodul 1 und 2 im folgenden Lehrgangsdurchgang absolviert. Eine nachträgliche Buchung der Gesamtausbildung ist nach Absolvierung eines Workshops möglich. In diesem Fall kann nur ein bereits absolvierter Workshop für den Lehrgang angerechnet und mit dem Gesamtpreis gegenverrechnet werden. Als Lehrgangsbeginn gilt somit der angerechnete und gegenverrechnete Workshop.
TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN UND ZERTIFIKATE:
Zu Beginn der Ausbildung erhalten die Lehrgangs-TN ein Studienheft, das sie zu sämtlichen Lehrgangsmodulen und Workshops mitbringen und in dem sie die jeweilige Teilnahme bestätigen lassen. Das Gesamtzertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird ausgestellt, wenn alle sieben Lehrgangsmodule und neun Workshops laut Lehrplan erfolgreich absolviert wurden, die schriftliche Arbeit abgenommen und ein kollegiales Abschlusskolloquium bestanden wurde.
ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG:
Nach Absolvierung aller Lehrgangsmodule können die TN sich per E‑Mail zu einer schriftlichen Arbeit anmelden. Diese muss innerhalb einer vierwöchigen Frist verfasst und abgegeben werden. Nach Absolvierung aller Lehrgangsmodule und Workshops und der erfolgreichen Abnahme der schriftlichen Arbeit erfolgt die Anmeldung zum Abschlusskolloquium.
Die TN erhalten ein Gesamtzertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung Schreibpädagogik und sind damit berechtigt sich diplomierte Schreibpädagogin / diplomierter Schreibpädagoge zu nennen. Nach dem Abschluss der Ausbildung ist außerdem eine Mitgliedschaft im Berufsverband Österreichischer Schreibpädagog:innen möglich.
BEITRÄGE FÜR DEN LEHRGANG:
Der Beitrag für den Lehrgang wird in vier Raten abgerechnet:
1 Anmeldegebühr und 3 Raten im Halbjahresabstand.
Die aktuellen Preise findest du hier. Sämtliche Preisangaben sind Euro-Beträge.
Für die Anmeldegebühr und jede Rate wird eine eigne Rechnung per e‑mail zugesandt. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung.
RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN:
Stornierungen können nur per E‑Mail entgegengenommen werden. Stornierung von Workshops: Stornierungen, die früher als 2 Wochen vor Beginn des Workshops erfolgen, sind kostenlos. Danach wird der stornierte Workshop zum jeweils aktuellen Normalpreis verrechnet. Krankheitsbedingte Stornierungen sind nur mit ärztlicher Bestätigung möglich und werden mit einer Gutschrift für einen anderen Workshop abgegolten.
ACHTUNG: Sollte ein Lehrgangsmodul – unabhängig von den Gründen – nicht oder zu weniger als 80% absolviert werden, kann ein Fixplatz im darauffolgenden Lehrgangsdurchgang nicht automatisch zur Verfügung gestellt werden. Das versäumte Modul muss in diesem Fall in einem späteren Durchgang (zu dem dann aktuellen Normalpreis) erneut gebucht und bezahlt werden.
Rücktritt/Stornierung des Lehrgangs: Bei einer Stornierung des gesamten Lehrgangs sind 40% des noch offenen Betrages als Stornogebühr zu bezahlen. Bereits bezahlte Raten werden keinesfalls rückerstattet bzw. gegenverrechnet.
Die Stornogebühr ist unabhängig von den Rücktrittsgründen zu bezahlen. Bei geringfügigen und zumutbaren Änderungen gegenüber der Ausschreibung (z.B. Veranstaltungsort, Seminarleitung, Beginnzeit) besteht kein Rücktrittsanspruch.
ABSAGE/ÄNDERUNG EINES MODULS ODER WORKSHOPS
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten) eine Lehrveranstaltung abzusagen bzw. eine andere Referentin/einen anderen Referenten mit der Durchführung zu beauftragen. Im Falle einer Absage wird ein fakultativer Ersatztermin angeboten. TN, die diesen nicht wahrnehmen können, wird der bereits bezahlte Betrag rückerstattet.
ABBRUCH UND UNTERBRECHUNG DES LEHRGANGS:
Aus wichtigen Gründen (z.B. schwere Krankheit, Schwangerschaft) ist eine Unterbrechung des Lehrgangs seitens der/des TN möglich. Die vereinbarte Zahlungspflicht bleibt dadurch in Höhe und Termin unberührt. Der Lehrgang kann zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. In Ausnahmefällen, wenn der/dem TN unerwartet die Fortsetzung des Lehrgangs nicht mehr möglich ist, etwa weil sie/er nach einem Unfall eine dauernde schwere Behinderung davonträgt, ist ein Abbruch des Lehrgangs auch seitens der/des TN möglich, allerdings muss die Verhinderung durch die Vorlage ärztlicher Zeugnisse und ähnlicher Dokumente glaubhaft bewiesen werden.
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, Personen, die sich selbst oder andere TN gefährden oder durch fortgesetztes störendes Verhalten die gemeinsame Arbeit behindern, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall sind nur die bereits konsumierten Leistungen zu bezahlen.
HAFTUNG:
Die Lehrgangsleitung unterliegt der gesetzlichen Sorgfaltsverbindlichkeit. Die/der TN handelt während der Module und der Workshops verantwortlich für sich selbst, gegenüber anderen TN und der Einrichtung der Veranstaltungsorte.
Der BÖS übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der/des TN.
URHEBERRECHT
Skripten und schriftliche Arbeitsunterlagen unterliegen dem Copyright der Dozent:innen, die im Rahmen des Unterrichts entstandenen Texte dem Copyright der/des jeweiligen TN.
DATENSCHUTZ:
Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich BÖS-internen Zwecken. Mehr Details zum Datenschutz findest du hier.
GERICHTSSTAND:
Der Gerichtsstand Wien gilt als vereinbart.